Sie oder ein Angehöriger brauchen Unterstützung im Alltag? Dann ist der Pflegegrad der Schlüssel zu wichtigen Leistungen der Pflegekasse. Doch viele Menschen wissen nicht, wie sie einen Pflegegrad beantragen – oder unterschätzen, welche Leistungen ihnen zustehen.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, wie die Begutachtung abläuft und welches Pflegegeld Ihnen zusteht. Am Ende wissen Sie genau, was zu tun ist.
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Er ersetzt seit 2017 die früheren „Pflegestufen“ und berücksichtigt nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Einschränkungen.
Kurz erklärt: Je höher der Pflegegrad, desto größer die Einschränkung – und desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu.
Die Vorteile eines Pflegegrads:
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit abbilden:
| Pflegegrad | Beeinträchtigung | Pflegegeld |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung | – (kein Pflegegeld) |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 347 € |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung | 599 € |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 800 € |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen | 990 € |
Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie zwar kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Dieser kann für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote genutzt werden.
Typische Einschränkungen:
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld (347 €/Monat) und weitere Leistungen wie Verhinderungspflege.
Typische Einschränkungen:
Mit Pflegegrad 3 steigt das Pflegegeld auf 599 €/Monat. Die Selbstständigkeit ist in mehreren Bereichen stark eingeschränkt.
Typische Einschränkungen:
Bei Pflegegrad 4 besteht ein sehr hoher Pflegebedarf. Das Pflegegeld beträgt 800 €/Monat.
Typische Einschränkungen:
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad mit 990 €/Monat Pflegegeld. Er wird bei schwerster Pflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen an die Versorgung vergeben.
1. Den Antrag stellen
Sie müssen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Diese ist direkt an Ihre Krankenkasse angegliedert, weshalb Sie dieselben Kontaktdaten nutzen können.
Form: Der Antrag kann formlos erfolgen – per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief. Ein einfacher Satz wie „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name]“ genügt.
Zeitpunkt: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Wer: Die pflegebedürftige Person stellt den Antrag selbst oder eine bevollmächtigte Person (mit schriftlicher Vollmacht).
2. Formular ausfüllen
Nach Ihrem ersten Kontakt sendet Ihnen die Pflegekasse ein ausführliches Antragsformular zu. Hier geben Sie unter anderem an, ob Sie Pflegegeld (für Angehörige) oder Pflegesachleistungen (für einen Pflege/Betreuungsdienst) wünschen.
3. Die Begutachtung
Sobald das Formular zurückgesendet wurde, beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) (gesetzlich versichert) oder Medicproof (privat versichert).
Ein Gutachter besucht Sie zu Hause, um die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen (z. B. Mobilität, Kognition, Selbstversorgung) zu prüfen.
Vorbereitung: Halten Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und idealerweise ein Pflegetagebuch bereit.
Viele Menschen unterschätzen ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf. Scheuen Sie sich nicht, ehrlich und vollständig zu schildern, wo Hilfe benötigt wird – auch bei scheinbar „kleinen“ Dingen im Alltag.
| Modul | Bereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 %* |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 %* |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Quellen und Daten aus:
https://www.pflegewegweiser-nrw.de/verhinderungspflege
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/weitere-leistungen-und-angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/begutachtung-pflegeversicherung.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun/pflegebeduerftigkeit.html