Die gute Nachricht: Alltagsbegleitung muss nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Mit dem Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und der Verhinderungspflege stehen Ihnen Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung, die Sie für unsere Dienste nutzen können. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese geltend machen.

Kostenübernahme

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten

Die gute Nachricht: Alltagsbegleitung muss nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Mit dem Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und der Verhinderungspflege stehen Ihnen Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung, die Sie für unsere Dienste nutzen können. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese geltend machen.

Überblick: Welche Leistungen gibt es?

Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Für die Finanzierung von Alltagsbegleitung sind besonders zwei Leistungen relevant:

Leistung Betrag Voraussetzung Verwendung
Entlastungsbetrag 131 €/Monat Ab Pflegegrad 1 Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe
Verhinderungspflege Bis 3.539 €/Jahr Ab Pflegegrad 2 Vertretung bei Verhinderung der Pflegeperson

Wichtig: Diese Leistungen sind zweckgebunden und können nicht bar ausgezahlt werden. Sie werden direkt mit anerkannten Anbietern wie Domivita abgerechnet.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro. Er dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Kurz erklärt: 131 € pro Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruchsberechtigt sind:

  • Alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
  • Die zu Hause leben (nicht im Pflegeheim)
  • Der Antrag auf Pflegegrad muss bewilligt sein

Gut zu wissen: Auch bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den vollen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Das ist oft die einzige Sachleistung bei Pflegegrad 1!

Kostenübernahme für Bedürftige

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen verwendet werden:

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie Domivita)
  • Ambulante Pflegedienste (bei Pflegegrad 1: auch für körperbezogene Pflege)

Bei Domivita nutzbar für:

  • Alltagsbegleitung und Betreuung
  • Haushaltshilfe
  • Begleitung zu Terminen
  • Demenzbetreuung
  • Aktivierungsangebote
  • Soziale Betreuung

Entlastungsbetrag beantragen – So geht's

Schritt 1: Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)
Schritt 2: Anerkannten Anbieter wählen (Domivita ist nach § 45a SGB XI & § 8 AnFöVO anerkannt)
Schritt 3: Leistungen in Anspruch nehmen
Schritt 4: Rechnung bei der Pflegekasse einreichen

Zwei Abrechnungswege:

  1. Sie zahlen selbst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein
  2. Abtretungserklärung: Sie treten Ihren Anspruch an uns ab, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab

Entlastungsbetrag ansparen und übertragen

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort:

  • Betreuungsleistungen die im Vorjahr nicht genutzt wurden, können noch bis zur Hälfte des aktuellen Jahres angespart und verwendet werden

 

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die einspringt, wenn die hauptpflegende Person verhindert ist – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder einfach eine Auszeit.

Kurz erklärt: Bis zu 3.539 € pro Jahr für eine Ersatzbetreuung, wenn die pflegende Person nicht kann.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Anspruchsberechtigt sind:

  • Menschen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (nicht Pflegegrad 1!)
  • Unsere Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege können ausschließlich dann erbracht werden, wenn die pflegebedürftige Person weiterhin im häuslichen Umfeld versorgt wird.

Verhinderungspflege stundenweise nutzen

Stundenweise Verhinderungspflege ist besonders praktisch für regelmäßige Auszeiten:

  • Für wenige Stunden (unter 8 Stunden/Tag)
  • Ohne Kürzung des Pflegegeldes
  • Ideal für: Arzttermine, Einkäufe, Erholung, soziale Kontakte

Bei tageweiser Verhinderungspflege (über 8 Stunden) wird das Pflegegeld für diese Tage um 50% gekürzt

Verhinderungspflege beantragen

Schritt 1: Formular der Pflegekasse ausfüllen (oder formlosen Antrag stellen)
Schritt 2: Zeitraum und Art der Verhinderung angeben
Schritt 3: Rechnung des Ersatzbetreuers einreichen
Tipp: Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden!

 

Chat