Die gute Nachricht: Alltagsbegleitung muss nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Mit dem Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und der Verhinderungspflege stehen Ihnen Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung, die Sie für unsere Dienste nutzen können. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese geltend machen.
Die gute Nachricht: Alltagsbegleitung muss nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Mit dem Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und der Verhinderungspflege stehen Ihnen Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung, die Sie für unsere Dienste nutzen können. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese geltend machen.
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Für die Finanzierung von Alltagsbegleitung sind besonders zwei Leistungen relevant:
| Leistung | Betrag | Voraussetzung | Verwendung |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | Ab Pflegegrad 1 | Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe |
| Verhinderungspflege | Bis 3.539 €/Jahr | Ab Pflegegrad 2 | Vertretung bei Verhinderung der Pflegeperson |
Wichtig: Diese Leistungen sind zweckgebunden und können nicht bar ausgezahlt werden. Sie werden direkt mit anerkannten Anbietern wie Domivita abgerechnet.
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro. Er dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Kurz erklärt: 131 € pro Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen.
Anspruchsberechtigt sind:
Gut zu wissen: Auch bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den vollen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Das ist oft die einzige Sachleistung bei Pflegegrad 1!
Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen verwendet werden:
Bei Domivita nutzbar für:
Schritt 1: Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)
Schritt 2: Anerkannten Anbieter wählen (Domivita ist nach § 45a SGB XI & § 8 AnFöVO anerkannt)
Schritt 3: Leistungen in Anspruch nehmen
Schritt 4: Rechnung bei der Pflegekasse einreichen
Zwei Abrechnungswege:
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort:
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die einspringt, wenn die hauptpflegende Person verhindert ist – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder einfach eine Auszeit.
Kurz erklärt: Bis zu 3.539 € pro Jahr für eine Ersatzbetreuung, wenn die pflegende Person nicht kann.
Anspruchsberechtigt sind:
Unsere Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege können ausschließlich dann erbracht werden, wenn die pflegebedürftige Person weiterhin im häuslichen Umfeld versorgt wird.
Stundenweise Verhinderungspflege ist besonders praktisch für regelmäßige Auszeiten:
Bei tageweiser Verhinderungspflege (über 8 Stunden) wird das Pflegegeld für diese Tage um 50% gekürzt
Schritt 1: Formular der Pflegekasse ausfüllen (oder formlosen Antrag stellen)
Schritt 2: Zeitraum und Art der Verhinderung angeben
Schritt 3: Rechnung des Ersatzbetreuers einreichen
Tipp: Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden!